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Pressemitteilung

LINKE weist Provokation des Innenministers zurück

Der Landesvorstand der LINKEN Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 zu der vom Innenminister beabsichtigten Personalaufstockung beim Verfassungsschutz verständigt und folgenden Beschluss gefasst:

Der Landesvorstand DIE LINKE. Brandenburg stellt fest: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Schlussfolgerungen der NSU-Untersuchungsausschüsse in das Verfassungsschutzgesetz zu überführen. Der Innenminister hat in den letzten Monaten nur einen sehr zögerlichen Beitrag zur Umsetzung der Konsequenzen aus den NSU-Untersuchungsausschüssen geleistet. Durch seine einseitigen, unabgestimmten Personalmaßnahmen missachtet er das Parlament. Diese Provokation weisen wir zurück. Derartige Entscheidungen führen zu einem Vertrauensverlust innerhalb der Koalition und erschweren die Arbeit – sie können diese sogar unmöglich machen.

Inhaltliche Differenzen in der Frage der inneren Sicherheit sind nicht neu. Das politische Anliegen der LINKEN bei der Zustimmung zum Koalitionsvertrag auch in dieser Frage war und bleibt es, Konsequenzen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss erstmalig in Deutschland umfassend in einem Verfassungsschutzgesetz zu verankern. Dabei geht es uns darum, das bestehende Gesetz um nachfolgende Punkte zu verändern:

1. Konsequente Beibehaltung des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Konzentration des Verfassungsschutzes auf sein Kerngebiet zur Gefahrenabwehr und keine Maßnahmen der politischen Bildung.

2. Wenn schon nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden kann, muss dieser mindestens strengsten gesetzlichen Regelungen unterworfen werden.

3. Einführung einer unabhängigen Innenrevision beim Verfassungsschutz.

4. Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle durch eine Stärkung der Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und durch die Einsetzung eines Ständigen Bevollmächtigten der PKK gegenüber dem Verfassungsschutz.

Wir fordern die SPD auf, diese Schlussfolgerungen, die bereits gemeinsam im Untersuchungsausschuss gezogen worden sind, jetzt zeitnah einvernehmlich in der Koalition im Verfassungsschutz-Gesetzentwurf zu verankern.

 

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