Effektive Kontrolle für den Verfassungsschutz
Das politische Anliegen der LINKEN ist es, die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses in ein neues Verfassungsschutzgesetz einfließen zu lassen. Die Fraktionen von SPD und LINKEN haben dazu heute im Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dazu erklären die Landesvorsitzenden Diana Golze und Anja Mayer:
Der Landesvorstand hatte bereits Ende Januar vier Eckpunkte für die Novelle des VS-Gesetzes beschlossen. Das sind:
1. Konsequente Beibehaltung des Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Konzentration des Verfassungsschutzes auf sein Kerngebiet zur Gefahrenabwehr und keine Maßnahmen der politischen Bildung.
2. Wenn schon nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden kann, muss dieser mindestens strengsten gesetzlichen Regelungen unterworfen werden.
3. Einführung einer unabhängigen Innenrevision beim Verfassungsschutz.
4. Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle durch eine Stärkung der Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und durch die Einsetzung eines Ständigen Bevollmächtigten der PKK gegenüber dem Verfassungsschutz.
Nach den Verhandlungen stellen wir fest: diese vier Punkte sind im Gesetzentwurf umgesetzt. "Brandenburg wird damit als erstes Bundesland gesetzliche Konsequenzen aus dem NSU-Skandal und dem damit verbundenen kollektiven Versagen der Ermittlungsbehörden ziehen", sagte Diana Golze, Landesvorsitzende der LINKEN Brandenburg.
"Die Einführung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle und die Regelungen zur Begrenzung des Einsatzes von V-Leuten sind ein großer Fortschritt und ein wichtiger Erfolg aus Sicht der LINKEN", ergänzte Anja Mayer, Landesvorsitzende der LINKEN Brandenburg.
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist eine Anhörung im Innenausschuss vorgesehen. Die Landtagsfraktion der LINKEN plant außerdem ein Fachgespräch zum Thema.
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