Am 12.05.2012 kritisierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, die höhere Belastung für Menschen mit Behinderung in der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Dazu erklärt der Sprecher für Menschen mit Behinderung Jürgen Maresch:
Derzeit leisten Menschen mit Behinderung für eine Wertmarke, die sie zur unentgeltlichen Nutzung des Nahverkehrs berechtigt, eine Zuzahlung von 60 Euro im Jahr bzw. 30 Euro im halben Jahr. Berechtigt für die Inanspruchnahme dieses Nachteilsausgleichs sind nur Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind. Ziel dieses Nachteilsausgleichs ist es, Menschen mit Behinderung die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu erleichtern.
Die nun geplante Erhöhung der Eigenbeteiligung von 60 auf 72 Euro, mit der Option einer zusätzlichen Steigerung, ist ungerecht und falsch.
Vor dem Hintergrund, dass erst am 1. September 2011 eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Angebotsnutzung der Deutschen Bahn erwirkt werden konnte, ist dieser Rückschritt noch weniger nachvollziehbar.
Viele Menschen ohne Behinderung unterliegen bis heute dem Irrglauben, dass die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch behinderte Menschen ein ungerechtfertigter Vorteil sei. Hier wird vergessen, dass diese Menschen nicht in der Lage sind, ein eigenes Auto zu fahren oder aber den individuellen Umbau eines eigenen Autos zu finanzieren. So wurde versucht, diesem Personenkreis zumindest diesen behinderungsbedingten Nachteil mit der unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Nachverkehrs auszugleichen.
Solange auch im Hinblick auf eine vollständige barrierefreie Umwelt keine Gleichberechtigung herrscht, stellt eine Aufweichung dieses Nachteilsausgleichs eine drastische Diskriminierung dar.
Der Bundesratsbeschluss ist mit den Zielen einer gleichberechtigten Teilhabe und einer inklusiven Gesellschaft, verpflichtet durch die UN-Behindertenrechtskonvention, somit in keiner Weise vereinbar.